An alle Personen/Unternehmen, die sich mit Entrauchungsanlagen beschäftigen. Alle
Bearbeitungsphasen, von der Planung bis zur Instandhaltung sind betroffen.
Alle Arten der Entrauchung werden erfasst. Dazu gehören Rauchableitungen in Treppenräumen und Aufzugschächten, natürliche und maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), RDA, sowie Rauchschürzen.
Fachleute aus Verbänden, Hersteller und Errichterorganisationen arbeiten seit nahezu zehn Jahren an der DIN18232-10. Sie wurde im Dezember 2024 offiziell veröffentlicht.
Die Norm sieht für jede Systemart und jede Bearbeitungsphase eine entsprechende Zertifizierung vor. Hier ein Beispiel: Ein Instandhalter von Rauchableitungsanlagen in Treppenräumen kann sich genau für diesen Part zertifizieren lassen. Weitere Systemarten und jede weitere Bearbeitungsphase (z.B. Montage oder Planung) ist ebenfalls separat zertifizierbar.
Wichtig ist zu wissen, dass nur Unternehmen zertifiziert werden können. Am Beispiel eines Montage- und Instandhaltungsunternehmens sind an diesem Beispiel folgende Anforderungen zu erfüllen: Das Unternehmen muss ausgebildetes Personal für die jeweilige Systemart und die jeweiligen zu verarbeitenden Produkte eines Herstellers beschäftigen. Bei elektrischen Systemen muss eine Elektrofachkraft beschäftigt werden. Am Unternehmensstandort sind die wichtigsten Ersatzteile und Verbrauchsstoffe vorzuhalten. Ein QM-System soll vorhanden sein (ISO9001 ist keine Pflicht). Ein geeigneter Notdienst ist nachzuweisen. Weitere Anforderungen ergeben sich aus der Norm, die von einem kompetenten Unternehmen problemlos erfüllbar sind.
Die Anforderungen an Planer sind erheblich geringer!
Zertifizierte Unternehmen zeichnen sich nachweislich durch Kompetenz und Professionalität für die jeweilige Bearbeitungsphase aus. Betreiber können sich auf eine durchgängig sichere Dienstleistung im Gewerk Entrauchung verlassen. Fachkräfte im Unternehmen wissen die kompetente Unternehmensführung im Gewerk Entrauchung zu schätzen. Im Schadenfall ist die normgerechte Arbeitsweise des Dienstleisters gegenüber Behörden, Versicherern und Staatsanwaltschaften nachweisbar. Betriebswirtschaftlich steigt der Unternehmenswert an.
BTR-Service-Center in Goslar hat in Verbindung mit der RAL-Gütegemeinschaft GRW e.V. schon viele Dienstleister erfolgreich zertifiziert. Das Verfahren ist unter dem Punkt „Zertifizierung“ anschaulich beschrieben. Ebenso sind alle notwendigen Formulare für den Ablauf abrufbar. Die BTR-Unternehmensleitung berät bei Unklarheiten zur Antragsstellung. Der Zeitraum für die Zertifizierung ist bei Verfügbarkeit der notwendigen Unterlagen (z.B. Schulungsnachweise) mit wenigen Wochen anzusetzen (abhängig von der Auslastung des Prüfers).
Sie benötigen die DIN18232-10, die Sie beim DIN-Verlag unter https://www.dinmedia.de online erwerben können (ca.100 Euro). Die Kosten für das Zertifizierungsverfahren bei BTR-Service-Center sind abhängig von der zu zertifizierenden Anlagenart und Anzahl der Bearbeitungsphasen. Fordern Sie einfach ein Angebot an.
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