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GefÄhrdungsbeurteilung

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Das Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wird die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Betriebes integriert, hilft sie die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Beschäftigten zu motivieren.

Bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Errichter und Instandhalter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) geraten viele Unternehmer schnell an Ihre Grenzen. BTR-Service-Center hat eine universelle Gefährdungsbeurteilung professionell erstellen lassen. Sie können diese für Ihre UVV-Dokumentation vollständig nutzen. Alle Arbeiten bei der Errichtung und Instandhaltung von RWA-Anlagen werden ausführlich behandelt. Wenn gewünscht senden Sie uns Ihr Firmenlogo. Dieses wird von uns in die 41 Seiten der Gefährdungsbeurteilung eingepflegt. Somit ist die Dokumentation für Ihr Unternehmen personalisiert. Sie müssen auf der letzten Seite nur noch durch Ihre Unterschrift eine Freigabe erteilen. Die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes zum Thema Gefährdungsbeurteilung sind somit erfüllt.

Senden Sie uns einfach das ausgefüllte Formular unten, mit Ihrem Firmenlogo im Anhang als Bilddatei zu. In kurzer Zeit erhalten Sie die personalisierte Gefährdungsbeurteilung als pdf-Datei zugeschickt. Je Seite berechnen wir Ihnen 12,- Euro. (44 Seiten = 528,– Euro zuz. MWSt).

 

Die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

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Kurt Seifert, Tel.: +49 (0)171-996 55 07